5. bedauert den Mangel an klarer Begrenzung des Verwendungszwecks in dem Schreiben des Ministeriums für Innere Sicherheit, in dem es heißt, dass die Fluggastdaten für die Bekämpfung des Terrorismus und damit verbundener Verbrechen, aber auch für eine Reihe nicht näher bezeichneter zusätzlicher Zwecke, namentl
ich „für den Schutz grundlegender Interessen der Person, auf die sich die Daten beziehen, oder anderer Personen oder in Strafgericht
sverfahren oder auf sonstige durch Rechtsanforderungen entstehende Weise“ verwendet werden dürfen;
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