13. betont, dass der Zugang von alleinerziehenden (ledigen, verwitweten oder getrennt lebenden) Müttern zu Bildung, beru
flicher Bildung und Sonderstipendien durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und der Mitgliedstaaten erleichtert werden muss, und betont insbesondere, wie wichtig es ist, jungen Schwangeren nahezulegen, ihre Ausbildung nicht abzubrechen, weil sie durch die Ausbildung Qualifikationen erwerben und ihre Chancen maximieren können, unter angemessenen Arbeitsbedingungen tätig zu sein, gut bezahlte Beschäftigungen auszuüben und finanziell unabhängig zu werden, da dies die einzige Garantie dafür ist, der Armut zu entkomme
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