d) In der Erwägung, dass ein Beschwerdeführer fordert, die landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich und westlich seines Wohnhauses (Ch
emin des Anglais 9) sollten ohne seine Zustimmung nicht zu Gebieten für die Intensivtie
rhaltung werden und sämtliche Bebauung, auch durch Windkraftanlagen, auf diesen Flächen solle verbot
en werden; dass er zudem fordert, der Chemin des Anglais solle zur Privatstrasse für Anwohner und Landwirte werde
...[+++]n;