(13) Fluggäste, deren Flüge
annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können, und sie sollten angemessen betreut werden, während sie auf
einen späteren Flug warten; auszunehmen ist der Fall, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurück
geht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
...[+++] Maßnahmen ergriffen worden wären.