7.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen fortsetzen, um den 112- und E112-Notruf in
ihren Ländern flächendeckend verfügbar zu machen, inde
m sie dafür sorgen, dass die Mobilfunknetzbetreiber die Standortangaben
automatisch an die Notrufzentralen übermitteln, dass 112-Notrufe korrekt weitergeleitet und bearbeitet werden und dass die Notrufzentralen für die Verarbeitung
der mit E1 ...[+++]12- und e Call-Notrufen übermittelten Standortangaben aufgerüstet werden.