Was die Sanktionen anbelangt, so stellte der Vorsitz fest, dass die Beratungen auf der Grundlage neuer Vorschläge
fortgesetzt werden sollten, in denen vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass die terroristischen Straftaten mit Freiheitsstrafen - und zwar mit ein
er Höchststrafe von nicht weniger als 15 Jahren oder der im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Höchstfreiheitsstrafe - bedroht und die übrigen Straftaten im Zusammenhang mi
...[+++]t terroristischen Aktivitäten mit Strafen nicht unter fünf Jahren geahndet werden.