Angesichts der Tatsache, dass bestimmte Bereiche des öffentlichen Verkehrsmarktes auch bei kommerziellem Betrieb wirtschaf
tlich tragbar sind, sollten die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, zur Förderung neuer Initiativen, die der Markt hervorbringt, und durch die Lücken geschlossen werden, di
e bisher von keinem Betreiber bedient wurden, auf Antrag des Betreibers ein ausschließliches Recht zur Erbringung von Diensten auf einer oder auf mehreren besti
mmten Strecken, die keinen ...[+++] finanziellen Ausgleich erhalten, zu gewähren.