J. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Offenheit und der Transparenz nicht nur für den Beschlussfassungsproz
ess maßgeblich sein sollten, sondern auch für die Art und Weise, in der ein Te
xt verfasst und mit allen erforderlichen Informationen übermittelt wird, um die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität im Interesse der EU-Bürger und der nationalen Parlamente zu erfüllen, sowie in der Erwägung, dass dies auch für die Justiz gelten sollte; in der Erwägung, dass Transparenz und Zugang zu Dokumenten auch in Bezug
...[+++]darauf gewährleistet sein sollten, wie die politischen Maßnahmen der Europäischen Union auf allen Ebenen umgesetzt und wie EU-Gelder verwendet werden, wie in der Europäischen Transparenzinitiative der Kommission festgelegt ist,