Der Rat ist deshalb der Ansicht, dass er restriktive
Maßnahmen vorsehen sollte, mit denen sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder
Eigentum sowohl von höheren Offizieren der syrischen Streitkräfte als auch von ehemaligen höheren Offizieren der syrischen Streitkräfte, die nach Mai 2011 einen höheren Rang bekleideten, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und mit denen Einreisebeschränkungen gegen diese Personen, wie sie vom Rat identifiziert und in Anhang I aufgeführt w
...[+++]urden, verhängt werden.