(18) Die ESF-Unterstützung i
m Rahmen von Ziel 2 sollte regionale und lokale Aktionen betreffen, die der spezifischen Situation des jeweiligen Ziel-2-Gebiets entsprechen und mit den Interventionen der an
deren Strukturfonds koordiniert werden. Jeder Beitrag des ESF zu einem Einheitlichen Programmplanungsdokument des
Ziels 2 muß so hoch sein, daß eine getrennte Verwaltung gerechtfertigt ist, und sollte daher mindestens 5 v. H. des ges
...[+++]amten Beitrags der Strukturfonds ausmachen.