Mit der Feststellung, dass solche Maßnahmen in den vom Europäischen Rat angenommenen Rahmen des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage eingebettet sein und voll und ganz im Einklang mit dem Europäischen Recht und dem Völkerrecht stehen müs
sen; grundsätzlich sollte es möglich sein, solche Maßnahmen auf jeden Mitgliedstaat anzuwenden, der mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert ist, wenngleich es auc
h erforderlich ist, zeitlich beschränkte Lösungen für besonders schwierige Situationen in Betracht zu ziehen, die ein einzelner Mitgliedsta
...[+++]at zu bewältigen hat;