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azu sollte die Befugnis zählen, Anteile an einem ausfallenden Institut bzw. Vermögenswerte, Rechte ode
r Verbindlichkeiten dieses Instituts auf ein anderes Unternehmen, z. B. ein anderes Institut oder ein Brückeninstitut,
zu übertragen, die Befugnis, Anteile abzuschreiben oder zu löschen oder Schulden eines ausfallenden Instituts abzuschreiben oder umzuwandeln, die Befugnis, die Geschäftsleitung zu ersetzen sowie die Befugnis, für die Begleichung von F
...[+++]orderungen ein vorübergehendes Moratorium zu verhängen.