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iese Verordnung sollte innovative Angebote an die Verbraucher, die vorteilhaf
ter sind als die in dieser Verordnung festgelegten vorübergehenden Sprach-, SMS- und Daten-Eurotarife, nicht beeinträchtigen, sondern sollte v
ielmehr Anreize für innovative Angebote für die Roamingkunden bieten, die günstiger sind, und zwar insbesondere infolge des zusätzlichen Wettbewerbsdrucks, der durch die strukturellen Bestimmungen dieser Verordnung
...[+++]entsteht.