Aufgrund dieser Feststellungen und
Schlussfolgerungen formulierte der Hof einige Empfehlungen, die die Kommiss
ion berücksichtigen sollte. So empfahl er u. a., dass die Betriebsprämie künftig ausschließlich "aktiven" Betriebsinhabern zufließen sollte und die Begriffe "beihilfefähige Fläche" und "landwirtschaf
tliche Tätigkeiten" klarer definiert werden sollten, damit keine Betriebsprämien für nichtlandwirtschaftliche Parzellen sowie
...[+++]Tätigkeiten, die nicht zur Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft beitragen, gezahlt werden.