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s sollte daher klargestellt werden, dass eine Einrichtung, die das ausschließliche Recht zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung in einem bestimmten g
eografischen Gebiet anhand eines auf objektiven Kriterien beruhenden Verfahrens, bei dem eine angemessene Transparenz gewährleistet wurde, erhalten hat, nicht selbst, sofern es sich um eine private Einrichtung handelt, ein Auftraggeber wäre, aber nichtsdestoweniger die einzige Einrichtung wäre, die die betreffende Dienstleistung in diesem Gebiet erbringen kan
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