Indem das Verhalten, unmittelbar das Begehen von terroristischen Straftaten zu befürworten oder nicht, unter Strafe gestellt wird, erlaubt die angefochtene Bestimmung es der Person, die die Nachricht verbreitet oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, zu wissen, dass sie eine Straftat begeht, ungea
chtet dessen, ob in dieser Nachricht deutlich (unmittelbar befürworten) oder nicht (indirekt befürworten) ausgesagt wird, dass terroristische Strafta
ten begangen werden sollen, was der Richter anhand aller Elemente der Sache beurteilen
...[+++]muss.