2. hält die Umsetzung von ehrgeizigen, glaubwürdigen, vorhersehbaren und stabilen Politiken – insbesondere in den Bereichen Energie und Klimaschutz – für wesentlich; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ressourcen für die zweifachen Ziele der Bewältigung des Klimawandels und der Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum zu mobilisieren, während sie gleichzeitig d
ie Grundsätze einer soliden Haushaltsführung beachten müssen; unterstreicht daher, dass das europäische Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu verringern, unbedingt als verbindliche Auflage vorgegeben werden muss, und bekräftigt seine
...[+++] Unterstützung für die Verpflichtung des Rates, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % zu verringern;