31. nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss über die Umsetzung der Industriepolitik im Bereich der Kernfusionsenergie und der Politik für den Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums und für die Verbreitung von Informationen vom Vorstand des Gemeinsamen Unternehmens am 27. Juni 2013 angenommen wurde; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen allerdings noch spezifische Maßnahmen beschließen und umsetzen muss, um bestimmte Risiken in Verbindung mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und der Verbreitung von Forschungsergebnissen einzudämmen; würdigt die Auffassung des Gemeinsamen Unternehmens, wonach die Kost
en der Durchführung solcher Maßnahmen offenbar in keinem ...[+++] sinnvollen Verhältnis zum Umfang des Restrisikos stehen und die praktische Umsetzung der Maßnahmen schwierig wäre;