E
s ist unvermeidbar, dass in bestimmten Fällen einige Personen Äußerungen eines Mitglieds des Europäischen Parlaments als übe
rtrieben, ärgerlich oder anstößig empfinden. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft ist jedoch ein ungehinderter Dialog über öff
entliche Themen von solcher Bedeutung, dass grun
dsätzlich selbst anstößige ...[+++] oder extreme
Meinungen eines Mitglieds nicht zensiert werden können, wenn sie unmittelbar und offenkundig im Zusammenhang mit der Ausübung seines parlamentarischen Amtes stehen (und als solche nicht über den Ton hinausgehen, der in politischen Debatten üblich ist).