(1) Roaminganbieter können gemäß diesem Artikel und den in Artikel 6d genannten Durchführungsrechtsakten eine Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) für die Inanspruchnahme regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene, die zu dem geltenden inländis
chen Endkundenpreis bereitgestellt werden, anwenden, um eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene durch Roamingkunden zu vermeiden, w
ie etwa die Nutzung solcher Dienste durch Roamingkunden in einem Mitgliedstaat, der nicht d
er ihres j ...[+++]eweiligen Anbieters ist, für andere Zwecke als vorübergehende Reisen.