– einem solchen Abkommen nur dann zuzustimmen, wenn es Garantien in Bezug auf die Auslieferung enthält, wie beispielsweise das Recht, die Auslieferung anhand des Grundsatzes der Doppelbestrafung abzulehnen, das Recht, die Auslieferung abzulehnen, wenn die Straftat (teilweise) auf dem Hoheitsgebiet des Vollstreck
ungsstaats begangen wurde und in solchen Fällen Rechtsmittel im Vollstreckungsstaat einzulegen, die Garantie, dass ein EU-Bürger, der ausgeliefert und rechtskräftig abgeurteilt wurde, zurückgeschickt wird, um seine Strafe in se
...[+++]inem Herkunftsmitgliedstaat zu verbüßen;