Bestimmte Ausnahmen sind zulässig, und zwar wenn Programme von einer international anerkannten NRO aus der EU durchgeführt werden, die bereits lange und mit zufriedenstellendem Ergebnis mit der Kommission zusammenarbeitet und der die Kommission attestiert, daß sie i
hre technischen und operativen Kriterien erfuellt, oder wenn Programme von anderen NRO durchgeführt werden, die international ane
rkannt sind und als solche von anderen bilateralen oder internationalen Gebern unt
...[+++]erstützt werden.