Gibt es triftige Gründe für die Annahme, dass in dem vorges
ehenen Entladehafen keine geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stehen, oder ist dieser H
afen nicht bekannt, sodass die Gefahr besteht, dass die Abfälle auf See eingebracht werd
en, so ergreift der Mitgliedstaat alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung; gegebenenfalls verlangt er, dass der Schiffsabfall entladen wird, bevor das Schiff den Hafe
...[+++]n verlässt.