12. verurteilt die Tatsache, dass im Zuge des Vormarsches des IS gegen irakische Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen verübte Gewalttaten und Morde vollkommen
straflos geblieben sind; stellt fest, dass irakische Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen in der derzeitigen Krise und Konfliktsituation zwar nicht die einzige gefährdete Gruppe sind, dass sie sich jedoch in einer extrem prekären Lage befinden, da sie nur in begrenztem Maße von ihren Familien und Gemeinschaften sowie von der Regierung unterstützt werden; stellt
fest, dass ...[+++] irakische Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen auch in Flüchtlingsgemeinschaften und in bestimmten Aufnahmegesellschaften weiterhin ausgegrenzt werden und gefährdet sind; fordert die irakische Regierung auf, irakische Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen zu schützen;