17. begrüßt und unterstützt die Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Europäische Union ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die unverzügliche Durchsetzung gezielter Sanktionen nachkommt, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurden und sich gegen Personen und Einrichtungen richten, die nachweislich an H
andlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit
oder die Stabilität in Somalia bedrohen, die gegen das Waffenembargo verstoßen
oder die Lieferung humanitärer ...[+++] Hilfe behindert haben;