a) Die Anwendung in geschlossenen Systemen von
Primärkulturen, die nicht vom Menschen oder Primaten stammen und die frei von pa
thogenen Organismen sind (zum Beispiel Zellen, die von sogenannten SPF oder " Specific Pathogen Free" -Tieren stammen und deren Entnahme- und Manipulierungsbedingungen ermöglichen, zu vermeiden, dass sie durch pathogene Organismen kontaminiert werden, oder für die im Rahmen einer Qualitätskontrolle erwiesen wurde, dass sie nicht kontami
niert sind), können prinzipiell ...[+++] als in die Gefahrenklasse 1 eingestuft betrachtet werden, die in Artikel 27ter /2 definiert worden ist.