Dies ist der Fall, wenn die Spezifikationen nicht mit europäischen
Normen unvereinbar sind, d. h. wenn sie Bereiche bet
reffen, in denen es keine harmonisierten Normen gibt, die Annahme neuer europäischer
Normen in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist, bestehende
Normen keine Marktumsetzung erreicht haben oder wenn diese
Normen überholt sind bzw. anhand der Vigilanz- und Überwachungsdaten nachgewiesen wurde, dass sie eindeutig unzureichend sind, und wen
...[+++]n die Umsetzung der technischen Spezifikationen in europäische Normungsprodukte in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist.