Ferner werden mit dem Artikel die Kategorien von Schiffen festgelegt, für die keine Entschädigung zu entrichten ist: Binnenschiffe, Schiffe bis zu 46 Meter Länge, Schiffe, die Eigentum des Staate
s oder einer Region sind oder durch sie betrieben
werden, Schiffe zum Abbau oder Abtransportieren von Sand, Baggergut oder Kies, jedoch nur, wenn sie dazu eingesetzt
werden für die Ausführung von Arbeiten im Auftrag der Fahrweg- oder Wasserverwaltung, und Schiffe im Dienst des Lotsenwesens der Niederlande und Flanderns (Pa
...[+++]ragraph 3).