Diese Maßnahmen umfassen ein Verbot des Verkaufs von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, das zur internen Repression verwende
t werden könnte, an Simbabwe, ein Verbot der Einreise in die EU‑Mitgliedstaaten und der Durchreise für Personen, die durch ihre Handlungen die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe ernsthaft untergraben, sowie das Einfrieren
von Vermögenswerten natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die das Regime wirtschaftlich unterstützen
...[+++].