Trotz der potenziellen wirtschaftlichen Vorteile, die diese Regelung beiden Seiten, außer im Fall von Schweden und Norwegen, biet
et, ist sie bislang noch nicht genutzt worden. Um den nationalen Gegebenheiten
gerecht zu werden, sieht die Energieeffizienz-Richtlinie verschiedene Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten auf ihr jährliches Einsparziel von 1,5 % anwenden können, so u. a. eine schrittweise Einführung der Zielvorgabe von 1,5 %, die Ausklammerung der EU-EHS-Branchen, die Anrechnung von Energieeinsparungen in den Sek
...[+++]toren Energieumwandlung und -verteilung und die Anerkennung frühzeitiger Maßnahmen.