Folglich muss die Europäische Union die Pflicht und das Recht haben, in die Aktivitäten der Stahlindustrie einzugreifen, indem sie gegebenenfalls die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Unternehmen des Sektors durch öffentliche Finanzhilfen unterstützt, indem sie kontrolliert, dass öffentliche Investitionen zur Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung der Beschäftigung sowie zur Modernisierung der Ausrüstungen und Verfahren des Sektors beitragen, indem sie eine konsequentere Strategie gegenüber den industriellen Umstrukturierungen und ihren sozialen Folgen verfolgt, indem sie Maßnahmen zur Umgestaltung dieses Industriesektors oder zur Umstellung auf Erzeugnisse mit höherer Wertschöpfung unterstützt und durch Bereitstellung von Mitte
...[+++]ln der Europäischen Union über das Siebente FuE-Rahmenprogramm günstige Bedingungen insbesondere für Spitzen- und Hochtechnologiebereiche schafft.