(6) Die genannten Freistellungsveror
dnungen beschränken sich nicht allein darauf, die Gruppen von Vereinbarungen zu definieren, auf die sie Anwendung finden, und die Beschränkungen oder Bestimmungen zu präzisieren, die in den Vereinbarungen nicht enthalten sein dürfen, sondern sie nennen auch die vom Verbot freigestellten Bestimmungen. Ein solcher Rechtsrahme
n wird generell für vertragliche Beziehungen auf wirtschaftlicher Ebene, wo Vertriebsstrukturen und Vertriebstechniken einem raschen Wandel unterliegen, als viel zu rigide empfund
...[+++]en.