5. fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Gegenmaßnahmen die EU ergr
eifen könnte, falls Russland gegen die Ha
ndelsregeln der WTO verstoßen sollte, um kurzfristig angelegte politische Ziele zu erreichen; hebt hervor,
dass Russland zwar nicht in die Lage versetzt werden sollte, politische Entscheidungen der Staaten der Östlichen Partnerschaft zu blockieren, dass die EU aber
bereit und willens sein ...[+++] muss, sich mit den legitimen Problemen und Interessen Russlands vor allem im Bereich Handel und Wirtschaft au
seinanderzusetzen; bekräftigt jedoch, dass die Abkommen über eine umfassende Freihandelszone zwischen der EU und den Staaten der Östlichen Partnerschaft letztere im Gegensatz zu der von Russland unterstützten Zollunion nicht daran hindern, mit Drittstaaten Freihandel zu treiben; weist daher darauf hin, dass die Staaten der Östlichen Partnerschaft auch nach der Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens und eines Abkommens über eine umfassende Freihandelszone
noch im Rahmen der derzeit im Rahmen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) unterzeichneten Freihandelsabkommen mit Russland Freihandel treiben können; erklärt deshalb, dass Russland die Staaten der Östlichen Partnerschaft nicht länger mit
seiner „Wir oder die anderen“-Einstellung einschüchtern darf, um zu verhindern, dass sie sich stärker an die EU anzunähern;