B. Händler oder Vermittler, die an Transaktionen beteiligt sind, ohne mit Arzneimitteln tatsächlich zu tun zu haben. Für
all diese Personen sollten eindeutige und einheitliche Definitionen eingeführt und ihre Verantwortlichkeite
n festgelegt werden sowie verhältnismäßige Vor
schriften gelten, damit durch alle verfügbaren Mittel ausgeschlossen werden kann, dass Arzneimittel, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in
...[+++] der Union in die legale Lieferkette gelangen können.