Die Kriterien, von denen die Hochschulbehörde diese Zustimm
ung abhängig mache, seien nicht festgelegt, und die gegenwärtige Realität laufe darauf hinaus, dass diese Zustimmung nie erteilt werde, so dass viele
Personalmitglieder schon mit einer radikalen Weigerung konfrontiert worden seien, nachdem sie in der Hoffnung, die « normale » Gehaltsskala zu erhalten, schon unwiderrufliche Verpflichtungen eingegangen seien, indem sie auf di
...[+++]e Kumulierungsregelung von Artikel 150 (die sog. « kunstbezogene Kumulierung ») verzichtet hätten.