der Kommission binnen neun Monaten nach Genehmigung des opera
tionellen Programms eine Prüfstrategie vorzulegen, aus der hervorgeht,
welche Stellen die Prüfungen gemäß den Buchstaben a und b
durchführen, welche Methoden sie verwenden und nach welchem Verfahren die Stichproben für die Prüfung von Vorhaben ausgewählt werden, und die außerdem einen indikativen Zeitplan für die Prüfungen enthält, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Stellen geprüft werden und die Prüfungen
...[+++]gleichmäßig über den Programmzeitraum verteilt sind.