7. fordert die Kommission auf, den Entwicklungsländern, besonders denen, mit denen sie Fischereiabkommen geschlossen hat,
dabei behilflich zu sein, allen Verpflichtungen, die sie im
Rahmen des oben genannten internationalen Aktionsplans zur Bekämpfung der illegalen Fischerei eingegangen sind, uneingeschränkt nachzukommen, indem sie dafür Sorge trägt, dass deren knappen Mittel möglichst wirksam eingesetzt werden, beispiels
weise dadurch, dass ...[+++]diese Länder im Rahmen der neuen Partnerschaftsabkommen an konkreten Maßnahmen beteiligt werden;