Da es in diesem Zusammenhang nicht ausreicht, für die Einstufung des Risi
koprofils lediglich eine bestimmte Bandbreite anzubieten, sondern auch ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Gewichtung einzelner Risikoindikatoren im jeweiligen Einzelfall benötigt wird, sollte das Gewicht einiger Risikoindikatoren
lediglich hin
weisenden Charakter haben oder innerhalb einer bestimmten Bandbreite situiert werden können, damit die Abwicklungsbehörden jeweils im Einzelfall üb
...[+++]er die Relevanz dieser Indikatoren entscheiden können.