Diese nationalen Rechtsregeln müssen eine Reihe von Qualitätsanforderungen erfüllen; sie müssen für die Bürger im Allgemeinen und die betreffenden Ausländer im Besonderen ausreichend zugänglich und präzise sein, um jegliche Gefahr der Willkür zu vermeiden (EuGHMR, 25. Juni 1996, Amuur gegen Frankreich, § 50; 6. März 2001, Dougoz gegen Griechenland, § 54).
Frankrijk, § 50; Chahal t. Verenigd Koninkrijk, 15 november 1996, § 118; 6 maart 2001, Dougoz t.