Das ist nur ein Beispiel, doch wie Sie wissen, gilt der europäische
Haftbefehl nur für eine Kategorie von Straftaten, nämlich die schweren, und er beweist, dass die Mitgliedstaaten willens sind – un
d ich ermuntere sie dazu –, ihre nationalen Strafgesetze zu verschärfen, um endlich, wie in manchen Mitgliedstaaten bereits geschehen, diese Handlungen als wirklich schwere Straftaten einzustufen, damit die von uns geschaffenen Instrumen
te der europäischen Zusammenarbeit ...[+++] schließlich greifen können.