Was die übrigen Begriffe betrifft, so ist der Rat bereit, die Möglichkeit zu prüfen, dass
die Länder, die sie bereits verwenden, an diesen Begriffen festhalten, allerdings unter der ausdrücklichen Bedingung
, dass diese Länder einen Auflagenkatalog mit Erzeuger-, Herstellungs- und Vermarktungsregeln, die den in der Europäischen Union geltenden Regeln ent
sprechen, beachten, damit so die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb gew
...[+++]ahrt werden und eine sachgerechte Unterrichtung der Verbraucher sichergestellt wird.