Deshalb sei es bedauerlich, daß es dem Wissenschaftlichen Veterinärausschuß nicht gelungen ist, in bezug auf Gelatine, Talg und Rindersperma eine Entscheidung zu treffen, obwohl die Maßna
hmen, mit denen die Sicherheit dieser Erzeugnisse gewährleistet werden soll, wissenschaftlich abgesichert sind und obwohl es in den Schlußfolgerungen der Tagung des Rates Landwirtschaft vom 29./30. April heißt, daß "die erneute Bekräftigung des Erfordernisses, sich bei allen künftigen Entscheidungen auf fundierten wissenschaftlichen Rat zu stützen, Teil eines Prozesses ist, aufgrun
d dessen es möglich sein ...[+++] sollte, das Ausfuhrverbot allmählich Schritt für Schritt aufzuheben".