(4a) Es muss eine wirksame und einheitliche Umsetzun
g dieser Verordnung sichergestellt werden, indem gemeinsame Kriterien festgelegt
werden, die die Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Registrierungsbescheinigungen anwe
nden sollten, sowie indem ein Mechanismus für einen praktikablen und obligatorischen Austausch von Informationen mit anderen Mitgliedstaaten geschaffen wird, um die Beaufsichtigung der Beförderer sicherstellen, die Erfüllung der Anforderungen überprüfen und wirksam auf Notfä
...[+++]lle reagieren zu können.