Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass bei Einstellung des Handels in einem Mitgliedstaat dur
ch einen geregelten Markt, der für die Liquidität in Bezug auf dieses Finanzinstrument maßgeblich ist, dieser Handelsplatz über die Systeme und Verfahren ver
fügt, die notwendig sind um sicherzustellen, dass er die zuständigen Behörden benachrichtigt, damit diese eine marktweite Reaktion koordinieren und entscheiden können, ob es angemessen ist, den Handel an anderen Handelsplätzen, an denen das Finanzinstrument gehandelt wird, einzustellen, b
...[+++]is der Handel am ursprünglichen Markt wieder aufgenommen wird.