Diese Zusammenarbeit setzt sowohl seitens der Träger als
auch seitens der Versicherten eine vollständige
Unterrichtung über jede Änderung der Gegebenheiten voraus, die sich auf die Leistungsansprüche auswirken könnte, zum Beispiel Aufgabe oder
Änderung der Erwerbstätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbständige),
Änderung des Wohn- oder Aufenthaltsorts der Versicherten selbst oder von Familienangehörigen,
Änderung der Familienverhältnisse oder
Änderung ...[+++] der Vorschriften.