Während der vom Ausschuß für Verkehr und Fremdenverkehr am 21.1.1997 veransta
lteten Anhörung zur Sicherheit im Luftverkehr vertraten alle Teilnehmer einmütig die Auffassung, daß die Verordnung Nr.
3922/91 sich nicht reibungslos zur wirksamen und rechtzeitigen Verabschiedung oder Änderung der notwendigen EG
-Rechtsvorschriften anwenden läßt und daß sie nicht die Flexibilität bietet, die notwendig ist, um den Bedürfnissen dieses Wirts
...[+++]chaftszweigs gerecht zu werden.