Das Unterstützungsbüro arbeitet mit den Einrichtungen der Unio
n zusammen, die mit seinem Tätigkeitsbereich in Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausüben, insbesondere mit Frontex und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, sowie mit internationalen Organisationen, die in den unter diese Verordnung fallenden Bereichen zuständig sind, im Rahmen von mit den betreff
enden Einrichtungen oder Organisationen geschlossenen Arbeitsvereinbarungen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des AEUV und den Bestimmungen über die Zus
...[+++]tändigkeit der Einrichtungen.