Das Vereinigte Königreich stellte in seiner Antwort vom 10.
Dezember 2004 auf Fragen der Kommission fest, dass Zahlungen im Rahmen der Programme in der jährlic
hen Aufstellung der staatlichen Beihilfen enthalten seien, die der Kommission, wie gefordert, seit Jahren übermitte
lt worden seien. In seinem Schreiben vom 6. April 2005 heißt es: „Meine Behörden haben über Jahre hinweg in gutem Glauben und in der Annah
...[+++]me gehandelt, dass die Programme mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen vereinbar sind.“