Der Vertrag legt fest, dass der Europäische Rat zweimal pro Halbjahr zusammentritt und von seinem Präsidenten einberufen wird. Wenn es die Lage erfordert, kann der Präsident auch eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates einberufen.
Bovendien kan de voorzitter ook een buitengewone vergadering van de Europese Raad beleggen wanneer de situatie dat vereist.