3. unterstreicht, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde den mehrjährigen Finanzrahmen für die Programme MEDA und CARDS im Rahmen des Haushaltsplans 2001 gemeinsam festlegen sollten; weist darauf hin, dass der Finanzrahmen die Haushaltsbehörde nicht daran hindert, während des Haushaltsverfahrens ihren jährlichen Beschluss auf der Grundlage der realen Erfordernisse und der Ausführung der Programme zu fassen; verweist auf seine Haltung
zu MEDA, wie sie in seinem Standpunkt vom 6. September 2000 zum Ausdruck
kam, und nimmt den geänderten Vorschlag ...[+++] der Kommission zu CARDS zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass es Pflicht beider Teile der Haushaltsbehörde ist, den mehrjährigen Finanzrahmen für diese beiden Programme gemeinsam festzulegen; ersucht den Rat, sich mit allen im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung verfügbaren Möglichkeiten an den Beratungen zu beteiligen, um vor der Annahme des Haushaltsplans einen vollständigen Finanzrahmen festzulegen;